- Der Untersuchungsvertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit der Festlegung eines Termins zustande. Ein „Helfen Sie…“ oder „Schauen Sie bitte…“ ist auch hier als einseitige Willenserklärung zu verstehen. Auch das Zeigen eines kranken/ verletzten Tieres gilt als konkludentes (schlüssiges) Handeln. Sie erkennen in jedem Fall die hier beschriebenen AGBs verbindlich an. Diese AGB finden Sie auf unserer Homepage und in gedruckter Form oder per Mail auf Nachfrage. Mit Beginn der Anfahrt zu Ihnen kommt es zu einem kostenpflichtigen Verhältnis.
Mit der Einwilligung zum Anmeldebogen und der Einwilligung der Datenverwendung können weitere Untersuchungen erfolgen.
- Grundsätzlich liegt die Entscheidung bei der Tierärztin/ dem Tierarzt die Behandlung abzulehnen, wenn es den betrieblichen Ablauf stört oder eine Behandlung gegen unsere Grundsätze oder geltendes deutsches Recht verstößt. Ebenso kann die Tierärztin/ der Tierarzt zu jedem Zeitpunkt eine Behandlung zum Schutz des Tieres, beteiligter Personen oder zum eigenen Schutz abbrechen. Der Tierschutz hat immer Vorrang (auch vor der Besitzerin/ dem Besitzer).
- Der „Notfall“ ist eine Behandlung, die durch ein akutes Geschehen, Unfall, plötzliche Erkrankung, Vergiftung usw. umgehend erfolgen muss. Diese beeinflusst den geplanten Tagesablauf. Hier wird eine einmalige Gebühr nach GOT in Höhe von bis zu 50,-€ fällig.
- Notdienst bezeichnet alle Zeiten, die außerhalb der „normalen“ Öffnungszeiten liegen. Hier geht es um Wochenenden, Feiertage, Abend- und Nachtzeiten. Konkret sind das die Zeiten von 19–07 Uhr an Wochentagen und von Samstag 13 Uhr bis Montag 07 Uhr sowie an allen Feiertagen. Termine innerhalb dieser Zeiten werden mit erhöhtem Gebührensatz abgerechnet.
- Termine können telefonisch, per Mail oder persönlich vereinbart werden. Auch bei festen Terminen kann es zu Wartezeiten kommen, wenn Notfälle vorrangig behandelt werden müssen. Auch gesundheitliche Ausfälle sowie private Notfälle können zu Verschiebungen, Wartezeiten oder Absagen der Termine führen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Ihre Aufwendungen und Kosten bei Abweichungen von vereinbarten Terminen. Wenn wir eine Kontaktmöglichkeit haben, versuchen wir Sie unverzüglich nach Bekanntwerden über die Abweichung vom geplanten Termin zu informieren. Hierzu benötigen wir Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Kontaktdaten.
- Wir verpflichten uns nach den aktuellen Standards die bestmögliche Behandlung nach unserem besten Wissen und Gewissen durchzuführen. Es besteht kein Garantieanspruch auf einen Behandlungserfolg. Alle Untersuchungen sind individuell und integrativ. Jedes Tier verhält sich anders. Nur bei grober und vorsätzlicher Unterlassung oder Fahrlässigkeit ist ein Rechtsanspruch zu prüfen. Im Rahmen des Tierschutzes hat die Kundin/ der Kunde als Tierbesitzer immer ein Mitbestimmungsrecht bei der Behandlung. Besteht hier ein Widerspruch zur medizinischen Meinung kann das Tier jederzeit gegen den tierärztlichen Rat aus der Betreuung entlassen werden. Im Zweifel ist die behandelnde Tierärztin/ der behandelnde Tierarzt dann jedoch verpflichtet, das zuständige Veterinäramt und die zuständige Polizeibehörde zu informieren (dem kann nicht widersprochen werden).
- Sollten Krankheiten vom Tier auf den Menschen übertragbar sein (sog. Zoonosen), sind umgehend die zuständigen Behörden und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
- Die Kundin/ der Kunde ist verpflichtet, bekannte Krankheiten inkl. Krankheitsgeschichte und Wesensauffälligkeiten (im Besonderen bekannte Aggressivität) zu benennen. Wenn ein Unterlassen zu einer Gefährdung und Verletzung führt, ist ein Vorsatz im Rahmen einer Gefährdung oder Körperverletzung zu prüfen.
- Ihre Daten geben wir nur nach Ihrer Zustimmung weiter (Details entnehmen Sie bitte der Datenschutzvereinbarung).
- Behandlungskosten werden im Rahmen der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils gültigen Fassung) abgerechnet und sind sofort fällig. Kostenschätzungen können im Vorfeld vereinbart werden. Diese gelten aber nur als Anhaltspunkt und sind nicht endgültig, da es immer zu weiteren Komplikationen oder Behandlungsnotwendigkeiten kommen kann. Wir versuchen Sie jedoch bei erkennbaren Änderungen schnellstmöglich zu informieren. Bei Abweichungen von ca. 10% benötigen wir keine weitere Zustimmung. Die Kostenschätzung bezieht sich immer auf den JETZT-Zustand des Tieres und kann somit keine Verbindlichkeit für den Verlauf der Behandlung geben. Sie erkennen grundsätzlich die Behandlung an.
- Sonstige Produkte, wie z. B. Medikamente, Futter, Verbrauchsartikel, Fremdleistungen (z. B. Labor) werden nach den gesetzlichen Bestimmungen (Arzneimittelpreisverordnung) oder nach den empfohlenen Verkaufspreisen der Hersteller oder Dienstleister abgerechnet. Angebote sind immer freibleibend. Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise jederzeit vor. Die Verbindlichkeit kommt immer mit dem Vertrag zustande.
- Mit dem Auftrag zur Behandlung/ Untersuchung erklären Sie, dass Sie die fälligen Beträge bezahlen wollen und können. (Eine Falschaussage ist nach §263 StGB „Betrug“ ein strafbarer Tatbestand und kann entsprechend zur Anzeige gebracht und geahndet werden. Privatrechtliche Forderungen und Inkasso werden zusätzlich nach der 2. Mahnung/ Zahlungserinnerung gebührenpflichtig durchgeführt.)
- Zahlungen leisten Sie bevorzugt in BAR im Anschluss an eine Behandlung.